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Als Notare und Anwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr Anliegen wird daher absolut vertraulich behandelt. Wenden Sie sich gerne an uns, und wir melden uns umgehend bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um notarielle und anwaltliche Themengebiete. Erhalten Sie schnell und verständlich die Informationen, die Sie benötigen.

Notarielle Themengebiete Anwaltliche Themengebiete

Notare sind Organe der vorsorgenden Rechtspflege. Sie werden vom Staat ernannt und haben ein öffentliches Amt inne. Ihre Tätigkeit dient dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Sie werden gewissermaßen als „Richter im Vorfeld“ tätig. Während Richter erst ins Spiel kommen, wenn es bereits einen Rechtsstreit gibt, ist es Aufgabe von Notaren, Streit zu verhindern.

Bei besonders wichtigen Angelegenheiten im Leben schreibt der Gesetzgeber den Gang zum Notar vor. Damit folgt der Gesetzgeber dem Prinzip „Vorsorge ist besser als Nachsorge“. Es ist besser, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, als später wegen Unwissenheit und rechtlicher Fehler zu streiten. Denn meist sind die Kosten für einen späteren Rechtsstreit deutlich höher als die Notarkosten. Zudem sind Streitigkeiten psychisch belastend.

Schlimmstenfalls kann ein Fehler bei wirtschaftlich bedeutenden Geschäften wie beispielsweise dem Hauskauf auch den finanziellen Ruin bedeuten. Daher sollen Notare Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen, indem sie die Beteiligten beraten und für diese einen rechtlich einwandfreien Vertrag aufsetzen.

Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz sie vorschreibt. Die wichtigsten notariellen Zuständigkeiten liegen im Grundstücksrecht, Erb- und Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Im Grundstücksrecht sind Notare insbesondere Verträge über den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Bestellung, Aufhebung und Änderung dinglicher Rechte an Grundstücken zuständig (insbesondere Grundschulden oder Nießbrauch). Im Familienrecht bedürfen vor allem Eheverträge (einschließlich Scheidungsfolgenvereinbarungen) sowie Adoptionen der notariellen Beurkundung. Im Erbrecht ist der Notar zuständig für die Beurkundung von Erbverträgen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Testamente können sowohl vor dem Notar errichtet als auch handschriftlich verfasst werden, wobei ein notarielles Testament mehrere Vorteile hat. Erbscheinsanträge können Sie ebenfalls vor dem Notar beurkunden lassen. Im Gesellschaftsrecht sind verschiedene Vorgänge beurkundungsbedürftig, insbesondere die Gründung einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sowie Satzungsänderungen bei diesen Gesellschaften (insbesondere auch Kapitalerhöhungen). Ferner bedürfen alle Umwandlungsmaßnahmen der Beurkundung (auch bei Personengesellschaften). Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister müssen stets notariell beglaubigt werden.

Notare werden vom Staat ernannt und sind Träger eines öffentlichen Amtes. Insoweit ähneln sie mehr dem Richter als dem Rechtsanwalt. Anders als Richter –und wie Rechtsanwälte – beraten Notare die Beteiligten. Im Unterschied zu Rechtsanwälten sind Notare dabei aber zur Neutralität verpflichtet. Notare beraten also unparteiisch und haben die Interessen aller Beteiligten im Blick. Ihre Aufgabe ist es, auf ausgewogene Regelungen hinzuwirken. Demgegenüber sind Rechtsanwälte Interessenvertreter. Wer seine Interessen einseitig gegenüber der anderen Seite durchsetzen und möglicherweise gar einen Prozess führen will, muss hierfür zum Rechtsanwalt. Notare sind dafür zuständig, das Entstehen solcher Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.

Es steht Ihnen frei, welchen Notar Sie aufsuchen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Notar in Ihrer Heimatstadt zu wählen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Angelegenheit einen Bezug zu der Stadt aufweist, in der der Notar seinen Amtssitz hat.

Allerdings können Beurkundungen (also das Vorlesen, Erläutern und Unterschreiben der Urkunde) in aller Regel nur im sog. Amtsbereich des Notars stattfinden. Der Amtsbereich ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Sitz hat. Für Notare in Wentorf bei Hamburgist der Amtsbereich der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Reinbek (Aumühle, Barsbüttel, Braak, Brunsbek, Glinde, Grande, Großensee, Oststeinbek, Rausdorf, Reinbek, Stapelfeld, Witzhave und Wohltorf). Es ist dem Notar grundsätzlich nicht erlaubt, außerhalb seines Amtsbereichs zu beurkunden.

Solange aber eine Beurkundung im Büro des Notars stattfindet, ist es unerheblich, wo Sie wohnen, wo das Grundstück liegt, wo die Gesellschaft Ihren Sitz hat usw. Es gilt der Grundsatz der freien Notarwahl.

Das Vorlesen bei der Beurkundung stellt sicher, dass Sie den Inhalt des Geschäfts und die Tragweite Ihrer Erklärungen genau kennen. Die Erfahrung lehrt, dass beim Vorlesen der Urkunde häufig noch Fragen aufkommen, die der Notar dann beantwortet. Auch unabhängig von Ihren Fragen erläutert der Notar beim Vorlesen der Urkunde noch einmal die wichtigsten Inhalte. Bei Bedarf werden noch letzte Änderungen am Text vorgenommen. Durch diesen Ablauf können Sie bei der Unterzeichnung des Vertrags sicher sein, dass alles genau Ihren Vorstellungen entspricht.

Im Grundsatz müssen die Beteiligten für die Beurkundung persönlich beim Notar erscheinen. Das ist auch sinnvoll, da Ihnen der Inhalt der Urkunde vorgelesen wird (zur Bedeutung des Vorlesens siehe oben), Sie die Erläuterungen des Notars hören und letzte Fragen geklärt werden können.

Es kommt jedoch immer wieder vor, dass einzelne Beteiligte an einem persönlichen Erscheinen gehindert sind, etwa weil Sie weit entfernt wohnen. In einem solchen Fall kann eine Partei auf Ihren Wunsch auch vertreten werden. Dabei sollten sich die Beteiligten möglichst durch eine Vertrauensperson vertreten lassen (zum Beispiel durch einen Familienangehörigen oder einen Rechtsanwalt). Möglich ist auch eine Vertretung durch einen nicht bevollmächtigten Vertreter (vollmachtloser Vertreter). Dies kann die andere Vertragsseite und unter Umständen auch ein Notariatsmitarbeiter sein. Dann müssen Sie die Erklärungen dieses nicht bevollmächtigten Vertreters im Nachhinein genehmigen. Diese Nachgenehmigung muss in der Regel notariell beglaubigt werden, insbesondere bei einem Grundstücks- oder Wohnungskauf. Für die Unterschriftsbeglaubigung können Sie dann jedoch einen Notar in Ihrer Nähe wählen.

Anders als ein Termin zur Beurkundung kann ein Besprechungstermin auf Wunsch auch online oder per Telefon vorgenommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Seit dem 1. August 2022 können im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen- und beglaubigungen durchgeführt werden. Das gilt für die Beurkundung zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein besonders gesichertes Videokommunikationssystem erstellt (weitere Informationen unter https://online-verfahren.notar.de). Die Videobeurkundung ist eine zusätzliche Option. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort beraten lassen.

In sonstigen Fällen muss die Beurkundung weiterhin in Präsenz stattfinden. Besprechungstermine können jedoch auf Wunsch stets auch online oder per Telefon vorgenommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Bei Bedarf, etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen, können wir innerhalb des Amtsgerichtsbezirks auch Auswärtstermine vornehmen. Möglich ist dies in:

- Aumühle

- Barsbüttel

- Braak

- Brunsbek

- Glinde

- Grande

- Großensee

- Oststeinbek

- Rausdorf

- Reinbek

- Stapelfeld

- Wentorf bei Hamburg

- Witzhave

- Wohltorf,

etwa bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim.

Bei Auswärtsterminen fällt nach dem Gesetz eine zusätzliche Gebühr von 50,- Euro pro angefangener halber Stunde an. Eine Besonderheit gilt bei Testamenten und Vorsorgevollmachten: Dann beträgt die Gebühr pauschal 50,- Euro unabhängig von der Dauer des Termins.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung prüft der Notar anhand eines Lichtbildausweises lediglich die Identität der Person, die den Text unterzeichnet. Der Notar prüft jedoch nicht den Inhalt des Textes, sofern dies nicht ausdrücklich gewünscht wird. Es erfolgt also keine rechtliche Beratung. Der Inhalt des Textes muss auch nicht verlesen werden, weshalb Termine für eine Unterschriftsbeglaubigung in der Regel kurz sind.

Bei der Abschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar, dass die Abschrift einer Urkunde (= Kopie) mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Eine Beurkundung erfasst hingegen den gesamten Inhalt der Urkunde. Sie ist mit einer umfassenden rechtlichen Beratung durch den Notar verbunden. Der Text der Urkunde muss dabei vollständig verlesen werden (zur Bedeutung des Vorlesens siehe oben).

In den meisten Fällen ist eine Beratung im Hinblick auf eine vorgesehene Beurkundung beim Notar kostenfrei. Kommt es nämlich auf der Grundlage der Beratung zu einem Entwurf oder einer Beurkundung, ist die Beratung mit der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr abgegolten. Das gilt unabhängig davon, wie viele Beratungsgespräche der Notar geführt hat oder wie viele Stunden er an der Angelegenheit gearbeitet hat. Die Gebühren bleiben also gleich, auch wenn Sie eine weitere Beratung in Anspruch nehmen oder Änderungen am Entwurf wünschen. Es entsteht eine einheitliche Gebühr für den Entwurf bzw. die Beurkundung, die sich in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit bestimmt (siehe oben). Die Beratungsgebühren sind damit in der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr inbegriffen, also „inklusive“.

Nur bei einer isolierten Beratung entstehen Beratungsgebühren, wenn der Notar also keinen Entwurf fertigt und keine Beurkundung vornimmt. Die Höhe der Beratungsgebühr ist dann vom Aufwand und der Komplexität sowie vom Vermögen der Beteiligten abhängig.

Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege. Anders als Notare, die neutral beraten und beurkunden, vertreten Anwälte die Interessen ihrer Mandanten gegenüber Dritten und vor Gericht. Sie unterstützen dabei, Rechtspositionen durchzusetzen oder abzuwehren, und tragen so zu einem funktionierenden Rechtsstaat bei. Kommt es zu Streitigkeiten, sind Rechtsanwälte die zentralen Ansprechpartner, um Ihre Ansprüche abzuklären und zu verteidigen.

Einen Rechtsanwalt können Sie in nahezu allen Rechtsangelegenheiten hinzuziehen. Typische Bereiche sind:

  • Zivilrecht (z. B. Mietrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht)
  • Arbeitsrecht (z. B. Kündigungsschutzklagen)
  • Familienrecht (z. B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht)
  • Erbrecht (z. B. Testamentsgestaltung, Erbstreitigkeiten)
  • Strafrecht (z. B. Verteidigung in Strafverfahren)
  • Verwaltungsrecht (z. B. Baugenehmigungen)

Ob eine anwaltliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist, hängt von der Komplexität Ihres Falls ab. In manchen Gerichtsverfahren (z. B. vor dem Landgericht, Oberlandesgericht oder Familiengericht) schreibt der Gesetzgeber den Gang zum Anwalt sogar zwingend vor (sog. Anwaltszwang). Strategisch kann es nützlich sein, dass ein Rechtsanwalt Sie frühzeitig im Hintergrund berät, ohne nach Außen aufzutreten.

  • Neutralität vs. Parteilichkeit:
    Notare sind zur Neutralität verpflichtet und beraten alle Beteiligten gleichermaßen. Ein Rechtsanwalt hingegen vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten.
  • Tätigkeitsschwerpunkt:
    Notare beurkunden wichtige Rechtsgeschäfte (z. B. Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen) und versuchen, Streit durch professionelle Vertragsgestaltung im Vorfeld zu vermeiden. Rechtsanwälte werden vor allem dann tätig, wenn es bereits zu Konflikten gekommen ist oder kommen könnte. Sie führen außergerichtliche Verhandlungen und vertreten ihre Mandanten vor Gericht.

Ja, einen Anwalt kann man völlig frei wählen. Es gibt keine örtliche Begrenzung, sodass Sie sich auch für eine Kanzlei außerhalb Ihres Wohnortes entscheiden können. Dennoch ist eine Kanzlei in Ihrer Nähe oft praktisch, da persönliche Termine leichter wahrgenommen werden können. Bei Gerichtsterminen kann es zudem von Vorteil sein, einen Anwalt zu wählen, der in der jeweiligen Region besonders erfahren ist und die örtlichen Gegebenheiten kennt.

  1. Erstkontakt: Sie rufen an oder schreiben eine E-Mail, um Ihr Anliegen zu schildern und ggf. einen Termin zu vereinbaren.
  2. Beratungsgespräch: Im Termin erläutern Sie Ihren Fall. Der Anwalt stellt gezielte Fragen, um alle relevanten Details zu ermitteln.
  3. Rechtliche Einschätzung: Der Anwalt prüft den Sachverhalt und schätzt Erfolgsaussichten sowie mögliche Risiken ein.
  4. Weiteres Vorgehen: Gemeinsam besprechen Sie Strategien – beispielsweise eine außergerichtliche Einigung, ein gerichtliches Verfahren oder auch nur die vorsorgliche Prüfung von Verträgen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt in Deutschland richten sich häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert (z. B. dem Streitwert). In bestimmten Bereichen kann eine Abrechnung nach Pauschal- oder Honorarvereinbarung erfolgen.

  • Erstberatung: Für eine Erstberatung darf der Anwalt eine Vergütung verlangen. Oft wird hierzu vorab eine Pauschale vereinbart.
  • Prozesskosten: Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, berechnen sich die Gebühren in der Regel nach dem Streitwert oder es wird vorab eine Honorarvereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt getroffen.
  • Rechtsschutzversicherung: Unter Umständen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten (abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen).

In vielen Fällen empfiehlt es sich, eine Streitigkeit zunächst außergerichtlich zu klären, da ein Gerichtsverfahren:

  • Zeitaufwendig und kostspielig sein kann,
  • Zusätzlichen Stress mit sich bringt und
  • Das Ergebnis ungewiss ist (ein Gericht entscheidet).

Eine außergerichtliche Einigung ermöglicht es den Parteien, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden und Zeit, Kosten sowie Nerven zu sparen. Der Anwalt übernimmt hierbei die Verhandlungen mit der Gegenseite und hilft, einen rechtssicheren Vergleich abzuschließen.

  • Fachgebiete: Viele Anwälte spezialisieren sich auf bestimmte Rechtsgebiete (z. B. Fachanwalt für Familienrecht).
  • Empfehlungen: Oft helfen persönliche Empfehlungen von Freunden oder Bekannten sowie Bewertungen im Internet.
  • Erstgespräch: Sie können ein kurzes, unverbindliches Telefonat oder ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch vereinbaren, um festzustellen, ob die „Chemie“ stimmt.